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   BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78   

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https://dejure.org/1979,1603
BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78 (https://dejure.org/1979,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1979 - 7 B 232.78 (https://dejure.org/1979,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1979 - 7 B 232.78 (https://dejure.org/1979,1603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung - Anrechnung einer in den Lauf eines Prüfungsanfechtungsverfahrens fallenden erfolglosen Prüfung auf die nach den Prüfungsvorschriften zulässigen Prüfungsversuche - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Wiederholung im Verlaufe eines Anfechtungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78
    Deshalb ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß ein Prüfling, der schuldhaft das Risiko eines krankheitsbedingten Mißerfolgs der Prüfung in Kauf nimmt, sich nicht noch nachträglich angesichts eines negativen Prüfungsergebnisses auf Krankheit berufen darf (BVerwG, Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17]; Urteil vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19]; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]; Niehues, NJW-Schriften 27, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 391).
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78
    Deshalb ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß ein Prüfling, der schuldhaft das Risiko eines krankheitsbedingten Mißerfolgs der Prüfung in Kauf nimmt, sich nicht noch nachträglich angesichts eines negativen Prüfungsergebnisses auf Krankheit berufen darf (BVerwG, Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17]; Urteil vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19]; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]; Niehues, NJW-Schriften 27, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 391).
  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 36.77

    Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1979 - 7 B 232.78
    Deshalb ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß ein Prüfling, der schuldhaft das Risiko eines krankheitsbedingten Mißerfolgs der Prüfung in Kauf nimmt, sich nicht noch nachträglich angesichts eines negativen Prüfungsergebnisses auf Krankheit berufen darf (BVerwG, Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 17]; Urteil vom 3. Mai 1963 - BVerwG 7 C 46.62 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19]; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95]; Niehues, NJW-Schriften 27, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 391).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 7 C 54.78

    Arzt - Lösungsfeld - Antwortbogen - Prüfungschance - Schreibversehen -

    Entscheidend ist im Falle des Schreibversehens wie im Falle der Schreibbehinderung, daß dies zur Verhinderung wesentlich größerer Ungleichheiten hingenommen werden muß (vgl. ferner Beschluß des Senats vom 15.06.1979 BVerwG 7 B 232.78 [ZBR 1980, 23 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 113]) .
  • OVG Saarland, 14.01.2008 - 3 A 5/07

    Wiederaufgreifen eines Prüfungsverfahrens; Unmöglichkeit einer Neubewertung

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 15.6.1979 - 7 B 232/78 - außerdem auch Beschluss vom 23.3.1981 - 7 B 39/81, 7 B 41/81 -, beide zitiert nach Juris, dass auch eine in den Lauf eines Anfechtungsbegehrens gegen eine frühere Prüfungsentscheidung fallende (erfolglose) Prüfung als Prüfungsversuch im Sinne der Vorschriften zählt, die die Anzahl der möglichen Prüfungswiederholungen bestimmen.
  • VG Stuttgart, 08.12.2020 - 18 K 6753/19

    Endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

    Der Vorteil eines dritten, in der Gymnasiallehramtsprüfungsordnung II nicht vorgesehenen Prüfungsversuchs würde der Klägerin aber zugesprochen, wenn trotz zweier rechtmäßig verlaufener Prüfungsversuche der Bescheid über das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung allein deshalb aufgehoben würde, weil diese Prüfung bereits vor der durch ein Prüfungsanfechtungsverfahren verzögerten ersten Prüfung abgeschlossen worden war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.1979 - 7 B 232.78 -, juris Rn. 4, und Beschl. v. 23.03.1981 - 7 B 39.81 u.a. -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.03.1981 - 7 B 39.81

    Durchführung einer Wiederholungsprüfung - Prüfungsanfechtungsverfahren -

    Aus der Sicht des revisiblen Bundesrechts ist hier gleichermaßen wie in dem vom Berufungsgericht angeführten Fall einer in den Lauf des Prüfungsanfechtungsverfahrens fallenden weiteren (erfolglosen) Prüfung (Beschluß des beschließenden Senats vom 15. Juni 1979 - BVerwG 7 B 232.78 - [ZBR 1980, 23 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 113]) maßgeblich darauf abzustellen, daß es das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gebot der Chancengleichheit im Prüfungsrecht nicht zuläßt, einem Prüfling mehr Prüfungsversuche als seinen Mitbewerbern einzuräumen.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 95.82

    Ladung eines Prüflings zu einer Wiederholungsprüfung während des streitigen

    Demzufolge kann auch eine in den Lauf einen Anfechtungsverfahrens gegen eine früher ergangene Prüfungsentscheidung fallende Prüfung bei der Zählung der Prüfungsversuche nicht übergangen werden; anderenfalls würde dem Prüfling nicht nur die ihn beschwerende und auch hier von der Beschwerde beanstandete Ungewißheit (hier: über die Rechtsfolgen der Nichtteilnahme an der ersten Prüfung) genommen, sondern der ungleich schwerer wiegende und mit dem Grundsatz der Chancengleichheit unvereinbare Vorteil eines zusätzlichen risikolosen Prüfungsversuchs eingeräumt werden (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1979 - BVerwG 7 B 232.78 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 113]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.1993 - 3 M 43/93

    Prüfling; Klausurtermin; Versäumnis; Wiederholungsmöglichkeit

    Da der Antragsteller zunächst das Ergebnis der Prüfung abwartete und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Prüfungsunfähigkeit berief, käme er bei Anerkennung eines triftigen Grundes für den Rücktritt in den Genuß eines zusätzlichen Prüfungsversuchs, der ihm in der Prüfungskonkurrenz einen ungerechtfertigten Vorteil brächte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.06.1979 7 B 232.78 , Buchholz 421.0 Nr. 113).
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